- Repräsentativerhebung
- I
Repräsentativ|erhebung,statistische Teilerhebung, bei der die untersuchte Teilmasse die Bedingung der Repräsentativität erfüllt (d. h., die Teilmenge spiegelt die Struktur der Grundgesamtheit adäquat wider); in der empirischen Sozialforschung auch als Repräsentativbefragung bezeichnet. Wird durch eine Repräsentativerhebung z. B. ein Mittelwert errechnet, dann darf dieser Stichprobenwert vom Wert der Grundgesamtheit nur innerhalb einer definierten, vom Stichprobenumfang n abhängigen Toleranzgrenze liegen. (Erhebung)IIRepräsentativerhebung,Bei empirischen Untersuchungen (z. B. bei Umfragen zu den Fernsehgewohnheiten von Kindern) können in aller Regel nicht sämtliche Angehörigen der betreffenden Personengruppe (= Grundgesamtheit oder Population), sondern nur ein Teil davon untersucht (das heißt befragt) werden. Diese Teilgruppe bildet eine Stichprobe der Grundgesamtheit. Um verlässliche Informationen über die Population aufgrund der Stichprobe zu erhalten, muss deren Auswahl so erfolgen, dass sie für die Grundgesamtheit repräsentativ ist. Wenn dies aufgrund bestimmter Kriterien der Fall ist, spricht man von einer repräsentativen Erhebung oder Repräsentativerhebung.
* * *
Re|prä|sen|ta|tiv|er|he|bung, die (Statistik): Erhebung, die bestimmte Einzelfälle als repräsentativ für einen bestimmten Gesamtkomplex wertet.
Universal-Lexikon. 2012.